Rechtliche Hilfen und Dokumentenlisten
Praktische Checklisten für Unterlagen, Fristen und eine Beauftragung aus dem Ausland bei Rechtsangelegenheiten in der Türkei.
Diese Checklisten helfen bei der Vorbereitung von Unterlagen vor der Kontaktaufnahme. Sie dienen der Information und berechnen keine verbindliche Frist oder Rechtsposition.
Checkliste für Unterlagen
Bereiten Sie eine Chronologie, Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Gerichts- oder Vollstreckungsunterlagen, Korrespondenz und Angaben zu den Beteiligten vor.
Checkliste für Beauftragung aus dem Ausland
Teilen Sie Ihren Aufenthaltsort mit und ob Originale vorliegen. Je nach Vorgang können Beglaubigung, Apostille, Übersetzung oder Vollmacht erforderlich sein.
Prüfung dringender Fristen
Bei Zustellung eines Bescheids, Urteils, Zahlungsbefehls oder einer Abschiebungsentscheidung ist das genaue Zustellungsdatum mitzuteilen. Diese Seite berechnet keine Frist.
Rechtliche Werkzeuge und Verzeichnisse
Nutzen Sie alle 45 Rechner und Dateihilfen zum türkischen Recht, das vollständige Gerichtsverzeichnis für 81 Provinzen sowie Gerichts- und Gefängniskontakte direkt im deutschen Bereich.
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Alle Rechtsrechner und praktischen Werkzeuge
Der vollständige türkische Bestand ist hier auf Deutsch aufgeführt: 45 Rechner, Fristen-, Dokument- und Dateihilfen.
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Der vollständige türkische Bestand ist hier auf Deutsch aufgeführt: 45 Rechner, Fristen-, Dokument- und Dateihilfen.
Arbeitsrecht
Arbeitslosengeld berechnen
Dieses Werkzeug nutzt das gepflegte Berechnungsmodul für türkisches Recht. Ergebnisse sind Richtwerte; aktuelle Sätze, Grenzen, Fristen und Einzelfalldaten sind zu prüfen.
Hilfsmittel von Rechtsanwalt Emirhan Keskin
Arbeitslosengeld berechnen
Berechnen Sie das ungefähre Arbeitslosengeld anhand des durchschnittlichen beitragspflichtigen Bruttoverdienstes der letzten vier Monate, des aktuellen Bruttomindestlohns und der Anzahl der Beitragstage.
Berechnungsinformationen
Berechnungsergebnis
Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet?
Das tägliche Arbeitslosengeld beträgt 40 % des durchschnittlichen täglichen Bruttoverdienstes der letzten vier beitragspflichtigen Monate. Die monatliche Zahlung darf 80 % des Bruttomindestlohns nicht übersteigen. Von der Zahlung werden außer der Grunderwerbsteuer keine Abzüge vorgenommen.
Für diejenigen, die in den letzten drei Jahren Prämien für 600, 900 bzw. 1080 Tage gezahlt haben, gelten Zahlungsfristen von 180, 240 bzw. 300 Tagen.