Rechtliche Hilfen und Dokumentenlisten
Praktische Checklisten für Unterlagen, Fristen und eine Beauftragung aus dem Ausland bei Rechtsangelegenheiten in der Türkei.
Diese Checklisten helfen bei der Vorbereitung von Unterlagen vor der Kontaktaufnahme. Sie dienen der Information und berechnen keine verbindliche Frist oder Rechtsposition.
Checkliste für Unterlagen
Bereiten Sie eine Chronologie, Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Gerichts- oder Vollstreckungsunterlagen, Korrespondenz und Angaben zu den Beteiligten vor.
Checkliste für Beauftragung aus dem Ausland
Teilen Sie Ihren Aufenthaltsort mit und ob Originale vorliegen. Je nach Vorgang können Beglaubigung, Apostille, Übersetzung oder Vollmacht erforderlich sein.
Prüfung dringender Fristen
Bei Zustellung eines Bescheids, Urteils, Zahlungsbefehls oder einer Abschiebungsentscheidung ist das genaue Zustellungsdatum mitzuteilen. Diese Seite berechnet keine Frist.
Rechtliche Werkzeuge und Verzeichnisse
Nutzen Sie alle 45 Rechner und Dateihilfen zum türkischen Recht, das vollständige Gerichtsverzeichnis für 81 Provinzen sowie Gerichts- und Gefängniskontakte direkt im deutschen Bereich.
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Alle Rechtsrechner und praktischen Werkzeuge
Der vollständige türkische Bestand ist hier auf Deutsch aufgeführt: 45 Rechner, Fristen-, Dokument- und Dateihilfen.
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Der vollständige türkische Bestand ist hier auf Deutsch aufgeführt: 45 Rechner, Fristen-, Dokument- und Dateihilfen.
Steuern
Steuer auf Immobilien-Wertzuwachs berechnen
Dieses Werkzeug nutzt das gepflegte Berechnungsmodul für türkisches Recht. Ergebnisse sind Richtwerte; aktuelle Sätze, Grenzen, Fristen und Einzelfalldaten sind zu prüfen.
Hilfsmittel von Rechtsanwalt Emirhan Keskin
Steuer auf Immobilien-Wertzuwachs berechnen
Berechnen Sie den ungefähren steuerpflichtigen Kapitalgewinn aus Immobilien anhand des Verkaufspreises, der indexierten Kosten, der Ausgaben und der Freibeträge.
Berechnungsinformationen
Berechnungsergebnis
Wie wird die Kapitalertragsteuer berechnet?
Wird eine entgeltlich erworbene Immobilie innerhalb von fünf Jahren veräußert, ergibt sich der steuerpflichtige Gewinn aus dem Verkaufspreis abzüglich der indexierten Kosten, Ausgaben und des jeweiligen Jahresfreibetrags. Die Einkommensteuer wird progressiv erhoben.